Aktuelle Hinweise zum Internet-Recht für alle, die demnächst eine Homepage Ihr eigen nennen wollen bzw. im Internet Verträge abschließen:
Internet-Inhalte stellen eine Veröffentlichung dar. Wer Inhalte veröffentlicht, sollte sich vorher mit den damit verbundenen rechtlichen Folgen auseinandersetzen. So besteht die Gefahr wegen bestimmter Inhalte kostenpflichtig in Form von Abmahnungen bzw. darauf folgenden Klagen in Anspruch genommen zu werden: Abmahnungen wegen sog. Links
Leider gibt es einige Rechtsanwälte, die im Internet geradezu auf der Suche nach bestimmten Links sind, deren Begriffe rechtlich bereits von deren Mandanten geschützt sind. Sobald manche Rechtsanwälte solche beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützten Begriffe in einem Link einer Homepage eines Dritten finden, schicken Sie dem Betreiber dieser Homepage eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung verbunden mit einer Anwaltsrechnung.